Einziehen von Forderungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Firma Saarlouiser Inkassobüro Günter Florange
GmbH (nachfolgend „SIB GmbH“ genannt) ist ein Inkasso-Dienstleistungsunternehmen
im Sinne der Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes. Die SIB GmbH ist
zugelassen durch Beschluss des Präsidenten des Landgerichtes Saarbrücken
vom 22.10.1979.
Ihre Beauftragung und Tätigkeit erfolgt auf der Grundlage der nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inkasso (AGB Inkasso)
§ 1 Allgemeines
Die SIB GmbH zieht außergerichtlich und –soweit gesetzlich zulässig,
auch gerichtlich- fremde oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung
abgetretene Forderungen als eigenständiges Geschäft ein (Inkassodienstleistung).
Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger dabei nicht
als fremd. Forderungen im o. g. Sinne sind bestehende und voraussichtlich
dem Grunde und der Höhe nach unbestrittene Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen),
bei denen sich der jeweilige Schuldner in Verzug befindet. Forderungen sind
dabei auch Inkassokosten der SIB GmbH.
Soweit zulässig, gelten diese AGB auch für Verbraucher im Sinne
von § 13 BGB.
Alle Leistungen und Angebote der SIB GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Inkasso). Die AGB Inkasso gelten dabei für alle Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Vertragspartner) im Sinne von § 310 BGB. Andere Geschäftsbedingungen werden vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung nur insoweit anerkannt, als sie mit diesem AGB Inkasso übereinstimmen.
§ 2 Auftragserteilung und Leistungsgegenstand
Alle Angebote der SIB GmbH sind freibleibend. Zeitangaben (Ausführungsfristen etc. pp.) sind unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wird ausdrücklich zugesichert.
Ohne gesonderten und vergütungspflichtigen Auftrag prüft die SIB GmbH Einwendungen und Einreden gegen die ihr zur Einziehung übertragene Forderung nicht.
Die SIB GmbH ist berechtigt, alle zur Forderungseinziehung zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sie ist nach freiem Ermessen berechtigt, mit den Schuldnern Ratenzahlungen und Stundungen zu vereinbaren, Zahlungen entgegenzunehmen sowie Vergleiche und Nachlässe betreffend der Hauptforderung und Kosten abzuschließen.
Sofern die außergerichtlichen Einziehungsbemühungen der SIB
GmbH im Ergebnis erfolglos geblieben sein sollten, wird sie das gerichtliche
Mahnverfahren gegen den Schuldner betreiben, falls der Vertragspartner sie
hierzu beauftragt. Hierzu und im Falle des Widerspruches bzw. Einspruches
beauftragt die SIB GmbH einen Rechtsanwalt mit der weiteren Verfolgung der
Ansprüche.
Gleiches gilt, wenn der Gläubiger die unmittelbare Erhebung einer Klage
wünscht.
Das Vertragsverhältnis kommt in diesen Fällen stets unmittelbar zwischen dem Vertragspartner und dem Rechtsanwalt zustande. Der Auftraggeber trägt dabei auch sämtliche Kosten und Gebühren, soweit sie im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes stehen.
Erteilt der Auftraggeber der SIB GmbH keinen Auftrag, seine Ansprüche gerichtlich (Mahnverfahren oder Erhebung der Klage) geltend zu machen, endet die Tätigkeit der SIB GmbH. In diesem Falle hat der Auftraggeber die der SIB GmbH entstandenen Kosten zu erstatten.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner unterstützt die SIB GmbH bei der Durchführung
ihrer vertraglichen Aufgaben.
Er stellt ihr insbesondere alle zur Bearbeitung der Forderungseinziehung
relevanten Daten/Unterlagen unaufgefordert und/oder auf Verlangen vollumfänglich
zur Verfügung. Er informiert die SIB GmbH über sich etwaig ihm
bekannt werdende Änderungen im Hinblick auf das jeweilige Vertragsverhältnis
zu seinem Schuldner (z. B. Zahlungseingänge, Insolvenzantrag und dergleichen).
Zur Anzeige eingehender Zahlungen ist der Auftraggeber verpflichtet.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Auftragserteilung jeglichen Kontakt in Bezug zu der strittigen Forderung mit dem Schuldner zu unterlassen, d. h. nicht mehr mit ihm zu korrespondieren, zu verhandeln und keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt entweder gegen Erfolgshonorar oder gegen eine Bearbeitungsgebühr. Die Einzelheiten werden durch die vertraglichen Vereinbarungen festgelegt.
Alle Forderungen der SIB GmbH sind sofort nach Rechnungseingang beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Bei Eintritt des Verzuges fallen 11,5% Verzugszinsen an.
Zahlungen des Schuldners des Vertragspartners (Fremdgelder) werden zunächst auf die Inkassokosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
Bei Eintritt von Umständen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder – bereitschaft des Vertragspartners begründen (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) und bei Zahlungsverzug trotz Mahnung ist die SIB GmbH berechtigt, ihre Leistungen bis zum Erbringen einer angemessenen Sicherheit vorläufig einzustellen. Kommt der Vertragspartner der entsprechenden Aufforderung nicht binnen einer angemessenen Frist nach, ist die SIB GmbH zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Beanspruchung von Schadensersatz berechtigt.
§ 5 Aufrechnungsverbot
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen nur berechtigt, soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner darf die ihm aus diesem Vertrag ergebenden Rechte nur mit vorheriger Zustimmung der SIB GmbH auf Dritte übertragen.
§ 6 Haftung
Die SIB GmbH haftet außer bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder Gesundheit nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkung auf einfache und leichte Fahrlässigkeit
gilt ebenfalls nicht bei der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Hinweis-
und Aufklärungspflichten durch die SIB GmbH.
Unbeschadet der Haftung nach Abs. 3 ist die Haftung der SIB GmbH für einfache oder für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt.
Soweit der Haftungsausschluss nach Abs. 2 aufgrund der Rechtsprechung wegen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, so haftet die SIB GmbH jedoch nur für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden bis zu einer Summe von EUR 250.000 je Schadensfall.
§ 7 Vertraulichkeit
Die SIB GmbH und ihr Vertragspartner sind wechselseitig verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erlangten Informationen etc. pp. streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Beendigung des jeweils erteilten Inkassoauftrages.
§ 8 Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.
Im Falle der Kündigung ergibt sich ein Vergütungsanspruch der SIB GmbH in dem Umfang, wie vertraglich geschuldete Leistungen erbracht worden sind. Das Recht zur Beanspruchung von Schadensersatz bei einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch die SIB GmbH bleibt hiervon unberührt.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Vergütungsanspruches hat die SIB GmbH das Recht die Originalunterlagen zurückzubehalten. Auf Verlangen erhält der Vertragspartner von der SIB GmbH Fotokopien seiner Unterlagen.
§ 9 Datenschutz
Im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze ist die SIB GmbH berechtigt, alle erforderlichen bzw. anfallenden Daten zu erheben, zu verarbeiten zu nutzen und zu speichern.
Die SIB GmbH ist insbesondere berechtigt, Daten des Vertragspartners gegenüber Auskunftsfirmen und Aufsichtsorganen mitzuteilen, sofern diese Mitteilungen zur Auftragsausführung erforderlich sind oder einer gesetzlichen Regelung entsprechen.
§ 10 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des internationalen Kaufrechts.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, so ist –auch für Scheck- und Wechselverfahren- Saarlouis ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die SIB GmbH ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
§ 11 Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch im Falle der Abänderung einer Klausel.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist eine der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren. Dies gilt auch im Fall einer Regelungslücke.
(Stand 09/2010)